Die aktuellen Nutzungsgebühren (Stand 06.02.2023)
1. Gästezimmer
Nutzung | Nutzung möglich in folgenden Gästezimmern | Aufenthalt 1 Nacht | Aufenthalt ab 2 Nächten |
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Gästezimmer Einzelbelegung | Gästezimmer 1, 2 und 3 | 50,00€ / Übernachtung | 35,00€ / Übernachtung |
Gästezimmer Doppelbelegung | Gästezimmer 1, 2 und 3 | 60,00€/ Übernachtung | 45,00€ / Übernachtung |
Gästezimmer Doppelbelegung mit 1 Aufbettung | Gästezimmer 1 und 3 | 70,00€/ Übernachtung | 55,00€ / Übernachtung |
Gästezimmer Belegung mit 3 Personen | Gästezimmer Familienzimmer 4/5 | 70,00€/ Übernachtung | 55,00€ / Übernachtung |
Gästezimmer Belegung mit 4 Personen | Gästezimmer Familienzimmer 4/5 | 80,00€/ Übernachtung | 65,00€ / Übernachtung |
In zwei unserer Gästezimmer ist maximal eine Aufbettung möglich.
Bei Nichtanreise oder Stornierung des Nutzungsvertrages durch den Nutzer bis 7 Tage vor Nutzungsbeginn sind 50 % des Gesamtnutzungsentgeltes für den Ausfall der gebuchten Übernachtungen fällig.
2. Clubräume/Küche/Saal
Raum | Privatnutzung | Vereine *1) |
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Clubraum 1 und Küche | 8,00 € / Stunde | 3,00 €/ Stunde |
ab 8h Nutzung*2) | 80,00 € | 30,00 € |
Clubraum 2 und Küche | 8,00 € / Stunde | 3,00 €/ Stunde |
ab 8h Nutzung*2) | 80,00 € | 30,00 € |
Clubraum 1 & 2 und Küche | 10,00 € / Stunde | 4,00 € / Stunde |
ab 8h Nutzung*2) | 100,00 € | 40,00 € |
Nutzung der Zapfanlage 2-leitig im Zusammenhang mit Nutzung des Klubraum 1 | einmalig 40,00€ | einmalig 40,00€ |
Saal | 12,00 € / Stunde | 5,00 € / Stunde |
ab 8h Nutzung*2) | 120,00 € | 50,00 € |
Saal, Clubraum 2 und Küche | 15,00 € / Stunde | 6,00 € / Stunde |
ab 8h Nutzung*2) | 150,00 € | 60,00 € |
Saal, Clubraum 1 & 2 und Küche | 22,00 € / Stunde | 10,00 € / Stunde |
ab 8h Nutzung*2) | 220,00 € | 90,00 € |
*1) Die Nutzungsgebühr gilt für Maßnahmen, die von örtlichen gemeinnützigen eingetragenen Vereinen organisiert werden.
*2) Das Nutzungsrecht erlischt am Ende der Veranstaltung, spätestens jedoch 06.00Uhr des Folgetages.
Bei Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder, die von Trägern der Jugendhilfe und/oder örtlicher gemeinnütziger eingetragener Vereine organisiert werden, entfällt die Nutzungsgebühr.
Für die Nutzung von Technik (Bühnenscheinwerfer, Beamer, Leinwand) kann ein pauschales Nutzungsentgelt individuell vereinbart werden.
3. Ausleihgebühren
Artikel | Nutzungsgebühr | Erläuterung |
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Bierzeltgarnitur | 10,00€ / Tag | umfasst 1 Tisch und 2 Bänke |
Tische / Stühle | 15,00€ / Tag | umfasst 1 Tisch und 4 Stühle |
Festzeltpavillon | 20,00€ / Tag | Größe 3,00 x 3,00 m |
Festzeltpavillon | 25,00€ / Tag | Größe 3,00 x 6,00 m |
Tanzboden | 50,00€/Tag | 9 Elemente 2 x 2m |
Die Abholung und Rücklieferung ist durch den Nutzer zu organisieren.
Für örtliche Vereine ist die Nutzung gebührenfrei. Die Weitergabe des Inventars an Dritte ist nicht gestattet.
Änderungen vorbehalten.
Für weitere Informationen und Anfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.